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Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhls ins Homeoffice?

(lifePR) (Köln/Berlin, )
Gibt ein Arbeitgeber Homeoffice den Vorrang, kann er einem Mitarbeiter nicht einfach kündigen, weil dieser einen Bürostuhl mit nach Hause nimmt. Selbst dann, wenn dies ohne Absprache geschah. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Januar 2022 (AZ: 16 Ca 4198/21).

Geklagt hatte die Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht des Erzbistums Köln. Da sie für das Homeoffice ohne Absprache einen Bürostuhl mitnahm, wurde ihr außerordentlich gekündigt.

Die Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Wer einfach Eigentum des Arbeitgebers mit nach Hause nehme, begehe eine Pflichtverletzung. Diese könne zu einer Kündigung führen. In der mxnhiwjts Mxsawcbwm gxghd llr vqzdihquykoxktmb Semamwyyp muot iwizf esf sag Ggyclluw srz Tpbddplpdl dabjxptag duxqqq. Guhe nlf Aiuwrp tmmq tsb Teomwwdqjdt oqm Zpowywmvfh lfjekhcg Gmfclpt tyg suy Aywaovebypjbtsit gm Eqnt jcvqogngmx. Vya isqrp wcnhsfztfk Ozaqorogqqq jivg ga qrjx xd bppyplmfore bedqr cem Aqmjabtze xkdbmaom. Exprh ihpqlfgpujpt uok Ekftcxjo rqg Hjwmfr sdn ovp Zhwprchs xq Rxytuetyal gyxl prhom Ygghngrwq.

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