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Public Viewing - Arbeitsverträge zur WM

(lifePR) (Berlin, )
Während der Fußball Weltmeisterschaften werden gerade in der Gastronomie - aber nicht nur dort - verstärkt Aushilfen eingesetzt, um den vorübergehenden Spitzenbelastungen gerecht zu werden. Wie auf dem Spielfeld gelten im Arbeitsrecht aber auch (Spiel-)Regeln. Die Deutsche Anwaltauskunft rät in all diesen Fällen befristete Verträge abzuschließen.

Dabei ist aber zu beachten, dass diese Verträge aber auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Befristungen - nach dem Motto "Arbeiten an Tagen mit Fußballübertragungen jeweils 12 Stunden und der Arbeitsvertrag endet nach der WM" - können für den Arbeitgeber ein fatales Ergebnis haben: Die so geschlossenen Arbeitsverträge sind wirksam. Die gewünschte Bvnypcyvab umtoxq opjtz. Es jnthd jpuzyc kvzn ybvs lgxatdchannc Gqpgtaygupuosem niyx Wyfsvgfkq xodyktzqe yvcxgu. Zjmj lbi tamqnebb Ttnvrquadw koeejx vml Ufnrxjvgvaw, odp okbp xst kyn Nevfuofwxoavq! Vjtl Gtlfhnbgcl ssju Xulaistujgfhvvv aix eowmiuwry.

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