Die Nachbarn eines starken Rauchers fühlten sich durch dessen Zigarettenrauch gestört, insbesondere, wenn der unter ihnen wohnende Mann seine Wohnung lüftete. Sie kürzten die Miete um 50 Euro. Vom Vermieter forderten sie, er solle seinem rauchenden Mieter verbieten, im Balkonzimmer zu rauchen beziehungsweise das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorschreiben.
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