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Umsatzeinbuße durch Baustelle: Bauherr muss Ausgleich zahlen!

(lifePR) (Bremen/Berlin, )
Wenn Bauarbeiten dauerhaft den Zugang zu einem Restaurant erschweren, darf der Wirt einen Ausgleich vom Bauherrn verlangen. Bei der Bezifferung des Schadens kann der Ertrag zugrunde gelegt werden, den der Betrieb vor den Baumaßnahmen erzielte. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 17. Juni 2013 (AZ: 3 U 36/11).

Der Eigentümer eines schräg gegenüber einem Restaurant liegenden Grundstücks führte umfangreiche Baumaßnahmen durch. Hierfür wurde fast 20 Monate lang die Zufahrtsstraße in der gesamten Breite gesperrt. Zudem wurden auf der Straße unmittelbar vor dem Restaurant Bauzäune aufgebaut. Der Gastronom verlangte 70.000 Euro Schadensersatz.

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