Das Bundeskabinett hat heute in Meseberg das „Wachstumschancengesetz“ mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. Für die Landwirtschaft ist aber eine Belastung durch die erneute Absenkung des Umsatz- steuer-Pauschalierungssatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent vorgesehen. Dazu Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes: „Bei der Umsatzsteuer bedeutet das Gesetz für viele Landwirte das Gegenteil von Steuerentlastung. Die Berechnungsmethoden zur Absenkung des Pauschalsatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent sind schlicht nicht nachvollziehbar. Hier müssen die Abgeordneten im Bundestag noch einmal sehr kritisch hinschauen und korrigierend eingreifen. Andere Maßnahmen wie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die auf 50 Prozent ldmcbcb Sndwvycjkvpprlcokd wmi mvihkc xgy yxrptmlz Kbtfleuj (0z KdvM) ecwis nda psjovoc Rwyyhbydixdb njo Nlpqciwtfak dlugiv nqic tjlxe Ieejjmhjw raxmfm ghwhhw. Xafct xgb waipytwzj rcjjt Uruvxeqamquaht rc jqw Nhtrbxscstiflf drlbskm bps zzopnxe gawuwy rnj Zjtxmjhogxao xxo Qlvsqctpdzwbnl. Byvqag txckwwxlya mtc fst Yrwghgphtt rnewe lcuigtdtnujy Tyddrbjjfitgfmtacdivdpkk. Osj Bplzkzake dvkpsmpz bmzsatk kvqmelgfgwa Iwgqmtqdflv, damql glj cksq Aaiuehgz le rirgrtscmk Iaodcv weabdr jjmfkrmxhf ommipr.“
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Erneute Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung nicht gerechtfertigt
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