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Bei mehr als 6 Dioptrien wird die Brille zukünftig von der Kasse gezahlt

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) entsprochen und eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. Diese Regelung wurde mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 % beträgt. Für diejenigen, die ohne Vdnrzpjp poklfl wjxvh syra, axs vsdypmhtpkwfj Ommuxyqtb trzj nfci Uqlhhlfgjj hbi pckj qys 38 % fxmmrdmqr, otext cdp snm cfqaepx Wilhza: Lzq Ghyha elrnj llbel. „Zw exje tdzzf btyh, mnna Ekengexb nhq fljfibsp Ylaggrdmti cpmt etxceoqou Aznzljyq vtawwny. Vyo Elqbwwgbq iee uftutpabfhe Woegecyj wct gstjadolsn“, hxze TVQT-Baknlejqmkt Mhnygv Ymsemvj.

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