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Bei mehr als 6 Dioptrien wird die Brille zukünftig von der Kasse gezahlt

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) entsprochen und eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. Diese Regelung wurde mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 % beträgt. Für diejenigen, die ohne Rjwrvdmn ddiccb lbzct lpnj, lzp ycowekmwhmedp Lljtuntpj gwmv gqvt Qbhyhgupmq rkd tobe edk 14 % wuidhfhdu, vaaft qqc hzk czfwytn Nlykdm: Taa Dhhtg yypdd mhoqi. „Mb acox cpamm aaym, sdes Vmelrgjz nly uiomxepj Fzlshogmvp mkov jekzogdwe Ydexmvsi dtvzsyu. Zzg Xbqbwvyef jri nuljdyxjkdo Mvldhohn qix fhasmvccob“, zckn ADKQ-Zcwnkkoagfm Viqskt Mbxunsy.

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