Die neuen Richtlinien vollziehen die Gesetzesänderung zur Patientenverfügung nach. Die Richtlinien sind somit eine sinnvolle Handreichung für Ärzte.
Gleichzeitig zeigen die neuen Richtlinien, dass es Bewegung bei der Bewertung des ärztlich assistierten Suizids gibt. Laut Richtlinien gehört die Mitwirkung an einer Selbsttötung nicht zu den ärztlichen Aufgaben. Anders als in früheren Richtlinien wird aber nicht mehr davon gesprochen, dass sie dem ärztlichen Ethos widerspricht.
Die Entscheidung über die Zulassung des ärztlich assistierten Suizids gehört somit ins Parlament. Bestimmte Regelungen wie die Garantenpflicht gehören hax pru Pqkmbgxmz.