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Mindestlohn muss durch Hilfen für Menschen mit besonderen Einschränkungen begleitet werden

(lifePR) (Freiburg, )
"Die Einführung eines Mindestlohns ist durchaus ein wichtiger Schritt, um Niedriglöhne zu vermeiden und gerechte Löhne durchzusetzen", sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung zum Tarifautonomiestärkungsgesetz. "Der Mindestlohn allein garantiert jedoch noch keine Lohngerechtigkeit", so Neher.

So wie das Gesetz jetzt geplant ist, werden jedoch Langzeitarbeitslose, psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung benachteiligt, die auf öffentliche Lohnkostenzuschüsse angewiesen sind. Dazu gehören Menschen in Integrationsbetrieben und Langzeitarbeitslose mit schweren Vermittlungshemmnissen in Beschäftigungsprojekten. Wenn diese Menschen zukünftig zu einem Mindestlohn von 8,50 Euro beschäftigt werden, können bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln weniger Personen gefördert werden. Um das zu verhindern, müssen die Haushaltsmittel iky klc Nysrsebyzaznu aal Frpyvafmgonxhiicside hwg Mltxkrvm lwu Ggroglkauqe aqyydi knjivn.

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