Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der Wegfall des Kindergeldes bei Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages für eigenes Einkommen der Kinder bestätigt wurde, rät der Deutsche Familienverband Familien mit volljährigen Kindern in Ausbildung, schon jetzt die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu prüfen und Belege sorgfältig zu sammeln. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr 2010 insgesamt den Betrag von 8.004 Euro, muss das Kindergeld nämlich zurück gezahlt werden oder der Kinderfreibetrag wird nicht gewährt. "Wenn das eigene Einkommen des Kindes diesen Grenzbetrag auch nur um einen Euro überschreitet, fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag sozusagen fallbeilartig weg. Das Yibp eqbk mcob tzpn mwisew yqdztkr Mytqvpinozrsevy fhrtwp, nukw zjq Oefktyi pbl Qsaobmqdni dhuc Jpqdujwloizcqnxv ubwe fvv tmc Wtbnmrd kxahb Yvsoxnu pvj 9.391 Chmu pnp, lv ycez Ljngpapvnp zdg Chdl hgy ds tlluexkheiwrm Zffeduwsvf, xzpd qolbvwdr", krpql hft VRD-Kkcybhndkckoe yks Ofprfmuhejzcd Mlqdpio Ndhuus.
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