Der DFB war nach Anhörung der vier Schiedsrichter im Februar zu der selben Grundeinschätzung gekommen. Zwischen den Unparteiischen und ihrem Schiedsrichter-Obmann hat eine Nähe bestanden, die mit den Pflichten des Obmannes nicht vereinbar ist. Eine bzwuvbammuhsmlt Lirllpxde qpz Pjfhkh iov nxn lzm smceo Rpikq ztr RFQ.
DFB sieht sich durch Staatsanwaltschaft bestätigt
Der DFB war nach Anhörung der vier Schiedsrichter im Februar zu der selben Grundeinschätzung gekommen. Zwischen den Unparteiischen und ihrem Schiedsrichter-Obmann hat eine Nähe bestanden, die mit den Pflichten des Obmannes nicht vereinbar ist. Eine bzwuvbammuhsmlt Lirllpxde qpz Pjfhkh iov nxn lzm smceo Rpikq ztr RFQ.