Der vorgelegte Entwurf zum Patientenrechtegesetz trägt dazu bei, die Rechte der Patienten zu stärken und transparenter zu gestalten. Zudem sorgt er im Konfliktfall für mehr Rechtssicherheit für Arzt und Patient. Eine generelle Beweislastumkehr, wie von einigen Patientenorganisationen gefordert, lehnt der Deutsche Hausärzteverband ab.
Außerdem ist vorgesehen, Dokumentations- und Informationspflichten erstmals gesetzlich zu verankern. In diesem Zuge warnt der Deutsche Hausärzteverband davor, neue Bürokratiemonster aufzubauen. Dies schadet vor allem dem Arzt-Patienten-Verhältnis. "Das Vertrauen zwischen Arzt und Patient und die individuelle Behandlungszeit dürfen nicht durch drhhqizodv Khnobcfr wcfuwjee rtgxkw", sqrj qmd Xwsgdymomrkczlifs Hyywfb Ugtbozbd.