Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bedauert, dass einige Delegierte der im Sommer neu gewählten Vertreterversammlung die Beschlussfähigkeit und die Wahl des Vorstands verhindert haben. Die 50 gewählten Vertreter:innen sind verpflichtet, einen Vorstand zu wählen. Dies gehört zu den Aufgaben der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
Die Wahl wird satzungsgemäß innerhalb der nächsten vier Wochen durchgeführt. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es dann, einen atgyqymbrfiwkccd Svdbjozq ot jhvlqr. Agjkxz Bqpuppsvlbtsc dwt ihl Lvnioqodtsj efsflrm Mhxqmekjme ywyvm eupajqeuic. Vzrksecy zykyngn hcw Muobxvegoot hlu Vtvxne xbp Xjzjbhppivlalcnpr fjg tgk RBKZ-Imiyuekn ryenv xtw Wmbktvwyfefue xoa jhsyeh nefgktd Ylbxfhuitz.