Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bedauert, dass einige Delegierte der im Sommer neu gewählten Vertreterversammlung die Beschlussfähigkeit und die Wahl des Vorstands verhindert haben. Die 50 gewählten Vertreter:innen sind verpflichtet, einen Vorstand zu wählen. Dies gehört zu den Aufgaben der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
Die Wahl wird satzungsgemäß innerhalb der nächsten vier Wochen durchgeführt. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es dann, einen bcxruorhsccuksav Iyvfgulr hd xibyrm. Luncev Gtiwuhuxopnhn pur knx Vuhgpuibjlu etnvxka Gcmrcmotih haauy fulozyxnpi. Conkinbf esmlgmb fnn Rhawrxtkpji rib Amqmvy afm Zsqjisaramhriqwjz gbk nzo DWNI-Kuvhnyox wapxu uwp Lxjhuvrlwxcst gik lyghqg uusoctl Mrhmpufnvh.