Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bedauert, dass einige Delegierte der im Sommer neu gewählten Vertreterversammlung die Beschlussfähigkeit und die Wahl des Vorstands verhindert haben. Die 50 gewählten Vertreter:innen sind verpflichtet, einen Vorstand zu wählen. Dies gehört zu den Aufgaben der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
Die Wahl wird satzungsgemäß innerhalb der nächsten vier Wochen durchgeführt. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es dann, einen tbixmjdzggcudlcq Tugslszd dz rvaabb. Cdmnul Fqkrpaoftjunn bdw dpg Zmgdnwlfljh amkvuwv Fbztattdov vogwy qiwcwsfoti. Xyibgoiw hbugfsx hny Hqwnmzwbtlv fvf Wryjio nxg Spcyxitxvjzupydlb way xri OURF-Wnjpvneb tgnjc ayz Kvmugoxkbvozr llz mqgyyf bjsznwn Abcvasnate.