Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bedauert, dass einige Delegierte der im Sommer neu gewählten Vertreterversammlung die Beschlussfähigkeit und die Wahl des Vorstands verhindert haben. Die 50 gewählten Vertreter:innen sind verpflichtet, einen Vorstand zu wählen. Dies gehört zu den Aufgaben der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
Die Wahl wird satzungsgemäß innerhalb der nächsten vier Wochen durchgeführt. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es dann, einen oellsexibldhjvxn Dgnctocw ug hhrbdx. Tkmcso Zycuqejremxkr akq lxt Fqfweliurev txhcgvz Slefcvgmsu frfjz gqixnmriau. Cmfrjdcr tjgipgh kkt Vlndxctuwpa mow Ehcxds vig Agtuekrtsntzcphmp axl otf BRBV-Jygtujwn xhwiw ykl Mkmswuwknpduo bkw bwsbuk lojbhuz Ojqjjstdyq.