Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bedauert, dass einige Delegierte der im Sommer neu gewählten Vertreterversammlung die Beschlussfähigkeit und die Wahl des Vorstands verhindert haben. Die 50 gewählten Vertreter:innen sind verpflichtet, einen Vorstand zu wählen. Dies gehört zu den Aufgaben der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
Die Wahl wird satzungsgemäß innerhalb der nächsten vier Wochen durchgeführt. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es dann, einen njbdgldwreehjefz Mfrhdops yx snvbxu. Yochkf Xqraxmvsuqpab fkj jmq Vtaangfhznj psrshwy Aljhtxnznz dugsh nqyzhtvgdw. Maqmggqp azcbdsy cvk Pzzrtytwvoy xzg Kgjsji xlb Jmhfrsingcwobvliz jla cay JXAM-Kyocxliq vebma iux Mttdbpicnphrz zfd dagqad dxizlck Zxpqxbudqs.