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BKK Securvita vergütet pro Geburt 50 Euro "Existenzsicherungszuschlag"

BKK Securvita erneut Vorreiter - Hebammenverbände vereinbaren weitere zusätzliche finanzielle Unterstützung für Geburtshilfe

(lifePR) (Karlsruhe, )
Der bereits seit 2009 bestehende Vertrag im Rahmen der integrierten Versorgung über die Erstattung der Rufbereitschaftspauschale für Geburten zwischen den Hebammenverbänden und der Securvita BKK wird zum 01.01.2011 erweitert. Ziel dieser Erweiterung ist es, durch die Sicherung der Existenz der Hebammen auch den bereits abgeschlossenen Rahmenvertrag zukünftig zu gewährleisten.

Für jede Geburt im sog. 1-zu-1-Modus werden (zusätzlich zur Rufbereitschaftspauschale von 250 Euro) von der Securvita BKK einmalig pauschal 50 Euro an die betreuende Hebamme gezahlt.

Die Securvita setzt hiermit ein deutliches Signal in die richtige Richtung, dies ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein!
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