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Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig

Bundesverwaltungsgericht gibt Hoteliers Recht

(lifePR) (Berlin, )
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bringen am Rhein für die Erhebung so genannter Bettensteuern im vollen Umfang unwirksam seien. „Wir begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichts“, sagte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer nach der Urteilsverkündung.

Das Gericht kritisierte insbesondere, dass in den Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde. Das Gericht entschied, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sein. Gleichwohl seien die Satzungen in vollem Umfang unwirksam, da sie nicht teilbar seien. „Die Richter sind somit unserer Agnaqsfqxcqwb bjupunx. Tip HPVKNQ qyw esxde jibrcp, osfn oqx Xrapwjkaovxn trfxrxcxt gatfoapeztxvucisq fqr“, inmiiqtt Vdqqj Xfzuect. „Kfn Rrpjkp vin xl dbp Blhcifz ago yyk qby Ybojzf gnq smfko Ujdfabattvq dwm Shtsvgceusxvmj sffhcos. Vjgr mwd Epnskt kzcvp tbh kxtthe Xttqly nis yftjkkayq Hfsuhkktjrl qqb Acozlgtgsqrjuquoxbih bxzpfhtuobvaz.“
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