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Verbindlicher Einstiegslohn für niedersächsisches Gastgewerbe seit 01.12.2011

(lifePR) (Hannover, )
Für das niedersächsische Gastgewerbe (ohne Tarifgebiet Weser-Ems und ostfriesische Inseln) gilt seit 01.12.2011 eine verbindliche Lohnuntergrenze von 7,94 Euro pro Arbeitsstunde.

Diese Entscheidung hat der Tarifausschuss der niedersächsischen Landesregierung im Wirtschaftsministerium getroffen. "Mit der Allgemeinverbindlichkeit des untersten Einstiegslohnes im Gastgewerbe in Niedersachsen wird deutlich gemacht, von welch elementarer Bedeutung die Leistungen der Mitarbeiter im Gastgewerbe sind", so Bernd Frerichs, der Vorsitzende des Tarifausschusses im DEHOGA Niedersachsen.

Mit der Allgemeinverbindlichkeit wird ab dem 01.12.2011 sicher gestellt, dass nicht nur die Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen dieses im Entgelttarifvertrag festgesetzte Entgelt bezahlen, sondern alle Gastgewerbetreibenden auf diesen Einstiegslohn festgelegt sind. Für das mqmqnrkgjcshqofd Nszcgktysch qajxjb tsnj xjyth igu Vkswll, chv Erddghv tez Ghnat ket muu Mmdmigkmcfirvvb nzwspcnuflqlol.

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