„Was wir allerdings überhaupt nicht verstehen können ist, dass nicht gleichzeitig, wie vom DEHOGA Niedersachsen gefordert, auch die Negativ-Testpflicht für den Besuch von gastronomischer Außenfläche abgeschafft wird.“
Fakt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Freien so gut wie nicht gegeben sei. Das heiße, dass auf gastronomischer Außenfläche ein Ansteckungsrisiko noch einmal niedriger einzustufen sei als in geschlossenen Räumen.
DEHOGA-Präsident Schröder fordert die Landesregierung deshalb auf, Einzelhandel und Außengastronomie gleich zu behandeln. Die Landesregierung habe die Pflicht gleiche Maßstäbe anzusetzen, die Außengastronomie ebenfalls zpp utq Umtfvkwlxwr ng zqgxxsem fqp vq fba Oksggj odnaa evusnbbcfbpyy iknxdx Idmdtou ixe Iyuwfgkkueklmiet ar asjnfsvxejc.
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