Das Unterhaltsvorschussgesetz dient nicht den Kindern, sondern führt bestenfalls zu verbesserten Einnahmen der Unterhaltsvorschusskassen. Denn die bisherige Möglichkeit, dass der Antrag noch für den Vormonat gestellt werden konnte, soll entfallen. Dies spart dem Staat Geld.
Das Unterhaltsvorschussgesetz verschärft zwar die Situation für den Unterhaltspflichtigen durch umfangreichere Vermögensauskunftspflichten. Die Gelder, die zusätzlich in die Staatskasse fließen, werden aber an die Kinder nicht weitergegeben.
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