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Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz

(lifePR) (Berlin, )
Die Koalitionsparteien haben sich im Rahmen der ihnen vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Entscheidung zum Sorgerecht des nichtehelichen Vaters auf einen Vorschlag geeinigt, der nach Ansicht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) grundrechtliche Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt.

Eine Entscheidung des Familiengerichts ohne Anhörung der Mutter, ggf. Anhörung des betroffenen Kindes und des Jugendamtes als Vertreter des Kindeswohls, verletzt den in Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der djb sieht für eine derart übereilte Entscheidung auch keine Veranlassung, da schon das verfahrensrechtliche Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG einen gerichtlichen Anhörungstermin innerhalb eines Monats vorschreibt.

Eine Entscheidung im Schnellverfahren wird vouza gwc Qqxjqdsex dsw Kalfocxco dmx Cpdsuczzlucgldmiersxgbg qlx dlh uttrjsw Vzfjj wda Ylswqe gba Ylmt htspswg.

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