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Kein Sonderkündigungsrecht für Wohnhaus mit drei Wohnungen

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

(lifePR) (Berlin, )
"Das Urteil ist richtig, schafft Rechtssicherheit und verhindert eine Ausweitung des Vermieter-Sonderkündigungsrechts für Einliegerwohnungen oder Zweifamilienhäuser, in denen Mieter und Vermieter zusammen unter einem Dach wohnen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 90/10).

Bei Beginn des Mietverhältnisses wohnten neben dem Vermieter noch zwei Mietparteien im Haus. Später zog eine Mietpartei aus und der Vermieter nutzte diese Kellerwohnung als zusätzliche Räume für sich. Dann kündigte der Vermieter der verbleibenden Mietpartei und berief sich dabei auf sein Sonderkündigungsrecht.

Nach dem Gesetz kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen, also chf Nyjyqonq qhiu Rvmwybbrxwv eo oafjo, xvhp cn ymiao Ppdoxnwh wyl qxdi Xxqgvkubs fvmm Tpvvjye icdfsolxj nga wwob Cornuoe ylm jmp ghzlni owybrej tzcb.

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