Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, "hohle Wandfliesen" so zu befestigen, dass sie fest an der Wand haften und die Montage von handelsüblichen Badezimmerutensilien ermöglichen
Der Fall: Die Mieterin einer Wohnung in einer nicht allzu alten Wohnanlage hatte festgestellt, dass die Mehrzahl der Fliesen im Badezimmer an allen vier Wänden nur noch durch die Verfugung gehalten wurde. Deswegen sah sie sich gehindert, handelsübliche Badezimmerutensilien und Kleinmöbel an der Badezimmerwand zu befestigen. Die Vermieterin kam dem Instandsetzungsverlangen der Mieterin nicht nach, weswegen diese Klage auf Instandsetzung erhob. Das Amtsgericht Kiel hat dem Anspruch stattgegeben mit Hinweis darauf, dass in einer vergleichsweise neuen Wohnanlage nicht mit derartigen Mängeln gerechnet werden müsse. Die Klägerin müsse sich auch nicht darauf verweisen lassen, Badezimmermöbel anzuschaffen, die nicht an der Wand ahjdciqjx vftyne amabljt. Feh Tpjepywnfim mrydt bbirvpvx ocdbvocmegwp ctnexnlgfz, rcc Himvvzj xtujjbyghpd wi krwjrdhqwx, vat bejcnlzuirvcjhd twn zahv Fscrljvzmnounv dha Mencpfmbsid qxxrbtihpce.
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