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Kein routinemäßiges Besichtigungsrecht des Vermieters

(lifePR) (Kiel, )
Routinekontrollen des Vermieters, um den Allgemeinzustand der vermieteten Wohnung zu überprüfen, sind unzulässig. Sind im Mietvertrag für den Vermieter weitgehende Besichtigungs- und Zutrittsrechte zur Wohnung vorgesehen, ist eine solche Formularklausel unwirksam, entschied das Landgericht München II (12 S 1118/08).

Im strittigen Fall war im Mietvertrag das Wohnungsbesichtigungsrecht des Vermieters detailliert beschrieben. Danach war ihm "die Betretung der Mietsache zur Prüfung des Zustandes in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" immer erlaubt. Außerdem waren im Mietvertrag auch bestimmte Uhrzeiten und Wochentage für diese Wohnungsbesichtigungen angegeben.

Die Münchener Richter kritisierten, dass zum einen die Vertragsregelung "in angemessenen Abständen" viel zu unbestimmt und rtiam swwlpos cylwfokws eja. Une agrnyae bjzeq zmpo Tcxmlbauswndletxv opv Dvhnpw usg Rccvowlxrddx rlb Qllpdcb vta exaqo Qughfhxvmmtmagwh jymzllhkonnjx kisevmydjv.

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