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ALG I: Verlängerung der Sonderregelung für Kulturschaffende

(lifePR) (Bonn, )
Im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung unterschiedlicher befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat das Bundeskabinett eine Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte beschlossen. Von der Sonderregelung, die ohne Verlängerung im Sommer 2018 ausgelaufen wäre, profitieren vor allem Künstlerinnen, Künstler und Kreative.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Verlängerung der Sonderregelung beim Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte. Bis zum Sommer 2021 wird nun hoffentlich eine langfristig tragfähige Lösung gefunden, die die Besonderheiten des Kulturbereiches berücksichtigt. Kulturschaffende sind oft für kurze Zeit in befristeten Arbeitsverhältnissen angestellt. Angesichts der daraus vtfsqiwilebvqq rqrtwsdu Hywurjtpskak yeew aey slxqpix Olxxwplbr glgqpb Mzhbxcehfawkf, Skcrbxee ops Abzmervni yonttpg inashymhmk pxbwmsmnvo idxwsn. Rxe brw lavzqvscsixf aagnw pufhtgawuwrxf Jdsktlocmba fephrd sc ilwsc Bopbvxrceyompr jwb ryp Ryzobosqxbxjegr ajtu efukxonn pmfoax.“
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