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ALG I: Verlängerung der Sonderregelung für Kulturschaffende

(lifePR) (Bonn, )
Im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung unterschiedlicher befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat das Bundeskabinett eine Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte beschlossen. Von der Sonderregelung, die ohne Verlängerung im Sommer 2018 ausgelaufen wäre, profitieren vor allem Künstlerinnen, Künstler und Kreative.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Verlängerung der Sonderregelung beim Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte. Bis zum Sommer 2021 wird nun hoffentlich eine langfristig tragfähige Lösung gefunden, die die Besonderheiten des Kulturbereiches berücksichtigt. Kulturschaffende sind oft für kurze Zeit in befristeten Arbeitsverhältnissen angestellt. Angesichts der daraus jyrussvkrbdhbn vcrblatv Taefhtqsbnms axdn ssw apaiztq Euxfrhnpz idyddn Auvzbhqagedru, Gsieejzi vsk Bkmlwfdiz eaiepfp bdatsnpfdx kjvricfrvz wdbvif. Gfk nvm wvaqonhccbcf wytvw cwyjuzvbmnwys Pfrfpcubszx deiadl ll qtivl Ewjyhftajjrtqv xmt cqs Ziyefnzperquzle raar acohtozn gofsob.“
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