"Mit der Einführung eines Mindestlohnes erhalten die Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege ein Mindestmaß an materieller Anerkennung für ihre Leistungen. Das Plus für die Beschäftigten darf jedoch nicht zu einer Leistungseinschränkung für die zu Pflegenden führen", mahnt Verbandsvorsitzende Heidi Merk. "Jetzt sind die Pflegekassen und Sozialhilfeträger in der Pflicht, die Refinanzierung sicherzustellen. Die veränderten Lohnkosten müssen sich zwingend in angepassten Pflegesätzen niederschlagen", fordert gyp Sruspgfllntzqefhmqx.
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