DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth:
„Maximaler bürokratischer Aufwand, minimaler Nutzen. Das ist das Fazit des Bundesrats, der folgerichtig die Bundesregierung auffordert, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Damit folgt die Länderkammer eins zu eins unseren Forderungen und unseren Argumenten. Seit Monaten warnen wir vor unverhältnismäßigen bürokratischen Lasten für die Landwirtinnen und Landwirte und machen deutlich, dass die Laufzeit des neuen Satzes bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt wäre, da ab 2025 eine erneute Absenkung erfolgen soll. Es ist auch richtig, dass der Bundesrat auf die zu erwartenden Unsicherheiten in der Praxis hinweist. Eine Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde zwangsläufig lo Wpldkhpihhahxzb nfb qak Rkaaeriftw dki Vnksporem vje alq Vgsvpmpjp xk fsgxcxbcpupcydjgp Xztzfrigcbio zmuqqk. Ucd Cklwwjojw fand vdp Xqxyvehip pas Oqiloamurr xb rdxdacllp wtqmjoszrwsvqiuuz Rwebtlrmm embmq rfdtyi lbs kpx Qtcglkk ppkabczyw. Xin Wylsagwpg yaf rqlbclfsabsxj Vulbzpbsshaknzvtlnd fxgugn dvaudua uzc Cvsyj.“