Mehrfach hatte der DRV auf mögliche Marktstörungen hingewiesen, wenn innerhalb der EU keine einheitliche Umsetzung der Erneuerba-re-Energien-Richtlinie erfolgt. Beim Einsatz von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung sowie von Biokraftstoffen muss nun nicht bereits zum 1. Juli, sondern erst ab dem 1. Januar 2011 ein Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbracht werden.
Mit der Neufestsetzung des Zeitpunkts wird der rechtzeitige Aufbau komplexer Zertifizierungsstrukturen osdhliekoithb.