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Vermittlungsausschuss bestätigt kommunales Gebührenmodell

(lifePR) (Berlin, )
Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen das heutige Vermittlungsergebnis zur Kartellrechtsnovelle. Der Vermittlungsausschuss ist dem Votum der Länder gefolgt. Zukünftig wird damit gesetzlich klargestellt, dass öffentliche Gebühren und Beiträge nicht der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterliegen. Dies war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch die gemeinsame Forderung der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

"Mit dieser Gesetzesergänzung wird eigentlich eine Selbstverständlichkeit festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich zwei Entgeltmodelle für kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge geschaffen: Preise und Gebühren. Den Kommunen obliegt die Wahl des jeweiligen Entgeltmodells. "In beiden Modellen funktioniert die Kontrolle im Interesse der Bürger", so die vier Hauptgeschäftsführer Ywzn. Gs. Gvzb-Hucszb Utlctuw (Xkbvhmeyo Sdnvwkmayiev), Mc. Ywoiult Slxwxbj (Qcfvcyzgs Novzacizi), Ff. Payt Uowiccbfa (Wjvlgqted Kloqhs- ueh Evnvkhqvjits) nkb Ivzq-Xcqongw Fqyg (Cmgttdx eurweplnfh Jkgeuwmhoie m.P.).

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