„Die Verlängerung der Überbrückungshilfen und auch der Kurzarbeitergeldregelungen bis 31. März 2022 ist aus Sicht des Tourismus ausdrücklich zu begrüßen, aber auch bitter notwendig. Viele Betriebe haben die Folgen der Pandemie noch längst nicht überstanden und brauchen eigentlich das Geschäft im Advent und um Weihnachten und den Jahreswechsel, um ein finanzielles Polster anzulegen für Zeiten, in denen die touristische Nachfrage traditionell nachlässt. Die vierte Infektionswelle, Stornierungen, Unsicherheiten und Buchungszurückhaltung bei den Gästen haben aber Einbrüche im Wintergeschäft in allen Segmenten zur Folge. Daher tzh io mvs, gbfp Gptt hzm Ibptax ehuy xdh ixr Aovzghparaly ryh Mhbndz xumhigtfccc ncqzl, pr eam wycxqskpizkawklc Vmbcoq zie Btomgaba potph trjyuqdgyen.“
Kunz: Tourismus begrüßt Verlängerung der Hilfen
„Die Verlängerung der Überbrückungshilfen und auch der Kurzarbeitergeldregelungen bis 31. März 2022 ist aus Sicht des Tourismus ausdrücklich zu begrüßen, aber auch bitter notwendig. Viele Betriebe haben die Folgen der Pandemie noch längst nicht überstanden und brauchen eigentlich das Geschäft im Advent und um Weihnachten und den Jahreswechsel, um ein finanzielles Polster anzulegen für Zeiten, in denen die touristische Nachfrage traditionell nachlässt. Die vierte Infektionswelle, Stornierungen, Unsicherheiten und Buchungszurückhaltung bei den Gästen haben aber Einbrüche im Wintergeschäft in allen Segmenten zur Folge. Daher tzh io mvs, gbfp Gptt hzm Ibptax ehuy xdh ixr Aovzghparaly ryh Mhbndz xumhigtfccc ncqzl, pr eam wycxqskpizkawklc Vmbcoq zie Btomgaba potph trjyuqdgyen.“