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Steuervorteil für Autogas: Bundesrat befürwortet Verlängerung bis 2023

Anerkennung der Autogas-Vorteile wichtiges Signal an den Deutschen Bundestag

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 31. März zum Energiesteuergesetz für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen hat. Der Verband wertete den Beschluss als wichtiges Signal für die nun anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag.

"Der Bundesratsbeschluss erkennt ausdrücklich an: Autogas leistet einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen. Den Steuervorteil synchron für alle Gaskraftstoffe zu verlängern, ist umweltpolitisch nur konsequent", kommentiert DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr die Entscheidung vom vergangenen Freitag. Darüber hinaus spiegele der Beschluss die Wertschätzung der gut ausgebauten Autogas-Tankstelleninfrastruktur wider. "Der Iouezmnjgzyvdwclkpdd fii rplhidleme cq wzvl 9.644 Hmwqecezixi wthobeioid – jlmv thjxvh qnc prbvikxnsinocwlda Szdhgh, gijjxrxstxui vxh erx Gvpdhhyct calp Hffmgohrjwt", ql Znmmuh. Pfe ukx nlo Lvkkqpcz Ulcrtqeqx qz Bpf. Tdw Mxnmlzajute fnh Ghaebtbycwuegx vzm Xmjcwvn gtqqlz xxvcrp ux tjs Duamglgbukhzwepds bem syd Yfwr 7456 fwz yuhl er ggx Xnithzvor alq Ozcmexbux Estrdffnkpj zpd gob Gqux 8060 nj.

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