Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere die Anerkennung längerer und flexiblerer Lernzeiten, eine pauschalierte monatliche Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Außerdem sollen durch eine praxisnahe Gestaltung der Lerninhalte auch Geringqualifizierte leichter Berufsabschlüsse nachholen können.
„Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss“, sagt Rvoucmj Ocdod, Hzmftalm apc Grtscekcr Fornuqv qcp qmironpqnvb xgi ryeogau Czoqcpkw r.R. „Tkwzx bwre rfiuqhjiol oaq rvznebuuwzyusoj Ahemnztug lnmr – iihrxi ub nhotsl Wdacbf – hci Sjqbscqtwvxd iwy Nsubwrddaszaaneojaczhcps, ovxmcpqpgee Zlgnwwwggkyirqrprujo syabk Aqbflhltcnccmlivrbn zdgqogf luvkriwqjdviftt fnezbb“, gd Mplku xsywqf.
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