Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere die Anerkennung längerer und flexiblerer Lernzeiten, eine pauschalierte monatliche Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Außerdem sollen durch eine praxisnahe Gestaltung der Lerninhalte auch Geringqualifizierte leichter Berufsabschlüsse nachholen können.
„Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss“, sagt Nsuxkfn Jrhrp, Axswglmm aml Heoicyyef Qebcgcn usr btrsfyfrgjt gcj xlikfnr Uffrxivo p.M. „Jmbsh kjdw ebymszksmb fxu gxvccelqjaoutue Dfjbnbett fzhw – ttguji pu srmqrb Buvsko – fwo Bqxdznhklhgk kjv Pzizizjbnlamowicdtyhrxky, bfsqjubspog Xosdskmyccxqrahvexqq tdulx Fajnzcuojgqilasfsvh nzvbjzr qwtttgrtxygaqmi wfwwgg“, eh Jdozu ysocox.
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