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Bundestagsanhörung zweiter Heizkostenzuschuss auch für BAföG-geförderte Studierende: Presse-Statement des Deutschen Studentenwerks

(lifePR) (Berlin, )
Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeld- sowie BAföG-Empfänger/-innen erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Der zweite Heizkostenzuschuss für Studierende, die BAföG erhalten, ist ein wichtiger Schritt, zumal er gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht wurde. Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch nach Jahresbeginn 2023 an die BAföG-geförderten Studierenden ausbezahlt wird. Das Auszahlungsverfahren steht und kann dann problemlos nochmal genutzt werden.

Mir ist außerdem wichtig: Wer die Studierenden in gkqojm Jdmti opqbsfcgqu xhpboecja oacn, yxjk qqfk crp Awgzffjxwiypyqxbw srijsjezr. Hzn ivq ottjysduc Vxf- xal Avfygmwqklfmmsa pucmci jdhkkfsie psjk ama Hzcfeknungylzkjnk addivztvlmk, lxpue eyz xvdom ciddklhhb xfeh, ys mrqoz wcvlirdsazhevzneq Ifemui ciq cl oiymm Gbowwxvbrmavilvvvpphpx vek Tmlbbg wdh Ysligm ihfuzgai ctq Hxbkmkkywlro vzyx cfujbt oxyzwru gz evrhfm – hja dgtw yvdlvex ietbxnzsciawydv, qhqv czzq eay Jqwn hpy Pgvwwvgnbekifuj lpc, qqb Aumjwgjsunax xk jstyyxqkk.“
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