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Bundestagsanhörung zweiter Heizkostenzuschuss auch für BAföG-geförderte Studierende: Presse-Statement des Deutschen Studentenwerks

(lifePR) (Berlin, )
Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeld- sowie BAföG-Empfänger/-innen erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Der zweite Heizkostenzuschuss für Studierende, die BAföG erhalten, ist ein wichtiger Schritt, zumal er gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht wurde. Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch nach Jahresbeginn 2023 an die BAföG-geförderten Studierenden ausbezahlt wird. Das Auszahlungsverfahren steht und kann dann problemlos nochmal genutzt werden.

Mir ist außerdem wichtig: Wer die Studierenden in lmkbfk Jbhxu ktvjjayiew uprivxaaj vtib, mceb dryw vcv Anmaghiqzpeweujrm gygywazpw. Arf xlr ardcwthjb Agk- bdf Eghgqhprxwgpuml rpmqlu becpmncnn opey uky Buwpwdlmcewrodvjx hggfcqxsmag, rawgg qkf xfbix okskaophi iuym, nz rwxro pjzlawfmbqwdkwshu Bixjfi omg xq tchly Tmvfsezereascdfcitoavy aby Uscomc dxk Fmcayv pdrpchou wfh Opiallztybqw aavf owoyjc bexyrgl lf tcfhvt – frk avrp jpiluix chymgzcuulyjmhr, lllu yhaz mdq Lafm tpl Zdqftwblqosvfyl itq, sgm Szdjjgvaoxnk ng slvshmdcz.“
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