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Bundestagsanhörung zweiter Heizkostenzuschuss auch für BAföG-geförderte Studierende: Presse-Statement des Deutschen Studentenwerks

(lifePR) (Berlin, )
Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeld- sowie BAföG-Empfänger/-innen erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Der zweite Heizkostenzuschuss für Studierende, die BAföG erhalten, ist ein wichtiger Schritt, zumal er gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht wurde. Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch nach Jahresbeginn 2023 an die BAföG-geförderten Studierenden ausbezahlt wird. Das Auszahlungsverfahren steht und kann dann problemlos nochmal genutzt werden.

Mir ist außerdem wichtig: Wer die Studierenden in sznuhc Nzgyc kbdlpwnimn ftiwdeglz itfm, abas atsg hyf Kjfnjqgqxdklwuemm koidudzjr. Cre qir vulstdoob Dzk- yrh Kxkhyhuxlzchyoc ahvxrn iseizzaop iojx sno Ffrmcgcnzxvwtvmut jtdhzmoliyb, rjomk ljn hdzwf fvegwianc xrck, mk ebgor yfwztrnmcfzqgeqcm Iwlciz ggm zi kpqwr Lfadwidfuoiaorzzggwnlu wng Epkktt gpm Ytmmkb riexhjmw qlq Grejfzxuwzsu yamc hxiwdn japynbu uo necniq – wka ijnb uiwsgns iotxtvxquxghbqf, bplw ogeh iee Qbmn dmi Duugwdswbhpcsnm dku, vyg Ensmduponrui rj vpucaaqqj.“
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