DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärt:
„Es ist wichtig für Haushalte von Geringverdienenden, die zum Beispiel Wohngeld beziehen, dass der einmalige Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiepreis kommt. Genauso wichtig ist das auch für die BAföG-geförderten Studierenden; auch sie benötigen diese Hilfe. Sie müssen, wie schon im Jahr 2001, auch diesmal berücksichtigt werden. Das damalige Vorgehen kann als Blaupause genutzt werden.
Die Unterstützungswürdigkeit dieser Studierenden ist durch das BAföG genauso nachgewiesen wie durch das Wohngeld bei jenen Haushalten.
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