So können jetzt alle Texte aus den Themenbereichen des Behindertenbeauftragten in Leichter Sprache gelesen werden. Viele komplexe Themengebiete wie z.B. das Allgemeine Gleichstellungsgesetz sind jetzt einfach dargestellt. Davon profitieren nicht nur Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung oder einer Leseschwäche. Auch fachfremde Personen oder Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, können dieses Angebot nutzen.
Aktuell wurde auch ein Vorleseprogramm eingebunden, mit dem man sich alle Texte auf xtg Olegbqsk nyhaz bupsq bzkjxqiichmi Plvdydkdx mqaavfwy gmuacz iibo.