Das Sportgericht des DFB hat Eintracht-Mittelfeldspieler Makoto Hasebe im Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ gemäß § 8 Nr. 1 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen belegt. Von dieser Sperre sind drei Spiele sofort zu verbüßen, während die Sperre des vierten Spiels zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Sportgericht hat damit unter anderem berücksichtigt, dass der 34-jährige Hasebe in seiner langjährigen Profikarriere erst eine rote Karte erhalten hatte. Die Bewährungszeit wurde angesichts der bevorstehenden Sommerpause auf den 31.12.2018 begrenzt.
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