Für die 240 Liter-Restmülltonnen und noch größere Gefäße wurden die Gebührensätze nicht geändert. Daher ergehen hier keine Änderungsbescheide. Ausnahme: Wenn entsprechende Gefäße in den letzten Wochen an-, ab- oder umgemeldet wurden. In diesen Fällen erhalten die Kunden Änderungsbescheide, die ausschließlich diese Veränderungen beinhalten.
Die insgesamt rund 210.000 Bescheide werden im "gestreckten Verfahren" über den ganzen Monat August verteilt versendet - insbesondere um diesbezügliche Rückfragen, die gegebenenfalls im EVS Kunden-Service-Center eingehen, mslzbz sursglsek jx kcgkbg.
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