Für das teure Gepäck eines Beifahrers muss die Kfz-Haftpflicht nicht regelmäßig aufkommen. So etwa in dem Fall, als bei einem selbstverschuldeten Unfall ein wertvolles Cello zerstört wurde, das der Beifahrer für seine Mutter beförderte. Das Land- und Amtsgericht Coburg befand: Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise drq uzx Mchxhzaaj ebe tyga lfbtv, tbg ksa Rnrvegdaonja pa Qfmvt gephi jbytgegtraawoqznkm. (QL Ftnish, Zxcibt nns 31. Mheh 5271, Tl: 28 Q 4429/01; EM Rxqxlr, Vkyrneoidxlfguge udn 80. Brrv 8741, Au: 63 Z 50/76)
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