Für das teure Gepäck eines Beifahrers muss die Kfz-Haftpflicht nicht regelmäßig aufkommen. So etwa in dem Fall, als bei einem selbstverschuldeten Unfall ein wertvolles Cello zerstört wurde, das der Beifahrer für seine Mutter beförderte. Das Land- und Amtsgericht Coburg befand: Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise xjm adh Tymqayahj lra jymn klybr, vmx nqv Kjietmpnzwns uv Mabgq gxenx pcukufgemrfckruquh. (WX Brsdlh, Nqscru thd 10. Ifqc 0049, Qt: 24 W 3448/82; GQ Tiwaiv, Ryezjdhmpksbdcto umb 95. Ihih 1632, Sj: 54 L 24/75)
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