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Selbstständige: Bis 30. September Krankengeldanspruch sichern

Ohne "Wahlerklärung" gibt es kein Geld

(lifePR) (Berlin-Mitte, )
Selbständige haben seit August 2009 wieder einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn sie statt des ermäßigten Beitrags den normalen Krankenkassen-Beitrag zahlen, erhalten sie nach der sechsten Krankheitswoche Krankengeld. Damit wurde eine im Januar 2009 eingeführte Regelung wieder zurückgenommen. Selbständige müssen jetzt aber selbst aktiv werden, um sich diesen Anspruch lückenlos zu sichern. Darauf weist das Internetportal www.krankenkassen.de hin.

Selbstständige und Freiberufler sollten deshalb bis zum 30. September 2009 eine "Wahlerklärung" für Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Darin bitten sie Ihre Krankenkasse, sie im Normaltarif zu versichern. Geht die "Wahlerklärung" erst nach dem 30. September ein, gilt zunächst eine Wartezeit. Jh iabohm kcuczs qds Hmlnejtrsspx Ifovxikw jeejne, ybmsx ykfh etmk qehphl Clcabvrx gmn Nujrbbhuoaz.

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