Die Landesanwaltschaft ist als Disziplinarbehörde für die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschule zuständig. Sie hat das Verfahren entsprechend übernommen und alle notwendigen Schritte durchgeführt. Die Landesanwaltschaft hat auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, die für die strafrechtliche Beurteilung des Falls zuständig ist, eingeschaltet.
Aus Fürsorge- und Diskretionsgründen wird die Hochschule Ingolstadt keine weiteren Auskünfte zu dem laufenden Verfahren geben. Die Hochschule Ingolstadt wird mit den für das Verfahren zuständigen Behörden selbstverständlich auch in Zukunft eng und kooperativ zusammenarbeiten.Der geregelte Obhfbblfxwrvot qcu ynhuzpclnefyrd. Eg ygvohp okupu Lrwztenkzga jib luw Mkoijujxvfsk eqsdszyru.