Dem Fachverband Sponsoring FASPO liegt jetzt ein Rechtsgutachten der Universität Luxemburg vor, welches vom FASPO im Sommer des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben wurde. Der Strafrechtler Prof. Dr. Stefan Braum untersucht darin, wie die Widersprüche zwischen steuerrechtlichen Anforderungen und den strafrechtlichen Korruptionsvorschriften beseitigt und wie die Korruptionsstraftatbestände im deutschen Strafrecht, insbes. § 299 Strafgesetzbuch (StGB) angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheiten/des Generalsverdachts bei Einladungen im Geschäftsverkehr durch den Gesetzgeber näher bestimmt werden könnten. Im Gutachten sind auch konkrete Vorschläge zur Schärfung der Korruptionsstraftatbestände, insbesondere des § 299 StGB, enthalten.
Nach interner Prüfung durch die FASPO-Arbeitsgruppe Public Affairs wird der Verband Ergebnisse des Zcjuimojms xz iblofscduut Lzygrvm nys tq uqpeytxtdhh Njjwwo fxl Mmhgnyosvh rasxcaq.
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