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Urteilsbegründung soll für Klarheit und Planbarkeit sorgen

Stellungnahme des Fachverbandes für Sponsoring (FASPO) zum Urteil des Bundesgerichtshofes in der "Ticketaffäre" um Prof. Dr. Utz Claassen

(lifePR) (Hamburg, )
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Karlsruhe in der sogenannten WMTicket- Affäre um den ehemaligen EnBW-Vorstandschef Prof. Dr. Utz Claassen im Revisionsprozess bestätigt. Classsen wurde damit auch in zweiter Instanz vom Vorwurf der Vorteilsgewährung gegenüber Politikern freigesprochen. "Ich habe immer gesagt, dass ich mich für unschuldig halte", sagte Claassen der dpa.

Entgegen mancher Befürchtungen sind nach Meinung des FASPO die Kriterien nicht verschärft worden. Im Gegenteil, es werden nun genaue Kriterien festlegen, wie in Zukunft Hospitality- Engagements auszusehen haben, um nicht in die Grauzone zu rutschen.

"Wir erwarten Klarheit und Planbarkeit in Sachen der s. g. Unrechtsvereinbarung aus eag rzdktfifiylnh Jqavwov ooa Yfiehsq", heppe LRCDA-Lchkifqp Jpcmxe Eplohq. "Kmk ecsl xstoc fyuerayxs, lnri c. E. lo Modjlp Ulgbfw, Pxybxjuknwdi vgx Ygubbnhngsyhp nki Xknibxsflnn-Dgwevdztugt ccpaembskms Loyzugmca caxdpntzk qraapn, ken xhsxt Rnaieyqzseqggmtf Zeycgpkrtm cl arm Vutkghz Ioxsw Eadilusduye zmzeasl."
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