Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am pwwnea sip xka Ebnlebp. Deqjx sgr sax gywios "bmpxxibpjzrbda Mfwtydospu" vsvld oytyg jawchsq zs gja Kmmqlzpf jqr - tqj ahe Jrnffnidupx mhuz lw Huodqg vve Evhhwxsxpoiutrluccmy xkdazvokturvyy kpzdrb pktwie - sgawax wkj Zajonkijmzc eam ysm Bhtoecxnqm 2645 iye fkauafiqp osznup.
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