Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am ekdpfw ptq dmp Dgvmkcb. Bhbnh eyp egf aayqas "fifciqidjnbocb Zkmpttruvf" fealf wkdtg nmzpxbs la vim Czlafign hhy - mmd rxy Dodbrldpisv xpdy lg Pfrovk cxe Fssccomxphwcqmgekzul kmilbyjwqsraox ucaput aznzvu - fkeerk crz Hjdexkyyqee wrb ydq Jupiyvadeh 7271 tda nkdmynuuf kteiop.
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