Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 18. Juli 2011 die Einstellung des ELENA-Verfahrens bekannt gegeben. Daraus ist von Presseagenturen irrtümlich auf das Ende der elektronischen Lohnsteuerkarte geschlossen worden. ELENA ist aber der ELektronische EntgeltNAchweis. Mit dem ELENA-Verfahren sollte die Verpflichtung der Arbeitgeber zur schriftlichen Ausstellung von Bescheinigungen für bestimmte Bereiche durch die Verpflichtung zur monatlichen elektronischen Meldung von Entgeltnachweisen aus systemgeprüften Programmen an eine zentrale Datenbank ersetzt werden.
Die elektronische Steuerkarte und das GQKAR-Ahwrmudnq ecxj pvfa hdhrxqgimglnewxh Chldssum, stw njxlycfyjv jgmdrffehzn zp fohiswzjic zyzg.
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