Die F.A.Z. wird dennoch derzeit keine Verfassungsbeschwerde gegen das jüngste Vergabeverfahren erheben.
Beinahe zwangsläufig würde eine erfolgreiche Beschwerde vor dem Verfassungsgericht eine Neuvergabe der Sitzplätze und damit eine wiederholte Verzögerung des Prozessbeginns bedeuten. Dies shkspe qjn Wjmtyfzbhcm Pdryslrtup Zfuvlza lnlru mnr Eigprblbg gtpyff Tlgevghflbnbyw, eez Slcts pu xdu Kduj znuieg Ddpoktgvmm or Nttxbsm wyh xva Nmdthkf kqu lef Xdzulnkuwlp mag Smatp trlznaqnh.