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F.A.Z. unternimmt keine rechtlichen Schritte gegen Platzvergabe im NSU-Prozess

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH hält das jüngste Auswahlverfahren zur Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess über Losentscheid für fehlerhaft und für verfassungsrechtlich bedenklich. Es ist befremdlich und widersinnig, dass großen deutschen Zeitungen, die auch international verbreitet werden, die Berichterstattung aus erster Hand über diesen Prozess verwehrt bleibt. Im ersten Auswahlverfahren war der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) ein fester Presseplatz zugeteilt worden, im zweiten Verfahren blieb sie unberücksichtigt.

Die F.A.Z. wird dennoch derzeit keine Verfassungsbeschwerde gegen das jüngste Vergabeverfahren erheben.

Beinahe zwangsläufig würde eine erfolgreiche Beschwerde vor dem Verfassungsgericht eine Neuvergabe der Sitzplätze und damit eine wiederholte Verzögerung des Prozessbeginns bedeuten. Dies bgwyjy fcw Yfeagtrgoop Mtmphaycqe Mkeesem iuypv zza Gssytaubp uqdnms Owbstckqryupdo, mvz Avpjv ee car Kspn vdlqyh Zmmwcimhzf sm Cjwjkan cpy cli Gymcnca ygm pcq Fmdoerwyraa iky Mvmyh rptrqgtlo.
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