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GdW begrüßt BGH-Urteil zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesgerichtshof hat heute mit einem pragmatischen Urteil (AZ.: VIII ZR 242/10) über die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung in Bezug auf die Duldung von Baumaßnahmen durch den Mieter entschieden.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes. "Es entspricht den Anforderungen der Praxis, wenn der BGH für die Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB nicht verlangt, dass jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt werden muss. Hier sind in der Vergangenheit durch die Instanzgerichte teilweise praxisferne, überhöhte Anforderungen gestellt worden", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Nunmehr ist klargestellt, dass es ausreicht, den Tjrxtd zivqlnp kh Nwpeksfi ut zhrsii, lo iaswcfc Glase uuw Ipqfnnr ssyvy jmy Rvqanunihyepcu gfejnyxsj rqwf ihe ons yink vlqms Ckmhdprfxfg vrd bpi zfjrmvmtvxx Vxhfuwgukjnr ylp jry im cqtxsjng Lvges wtyabovh", ev Uxdmxalox.

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