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GdW begrüßt BGH-Urteil zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesgerichtshof hat heute mit einem pragmatischen Urteil (AZ.: VIII ZR 242/10) über die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung in Bezug auf die Duldung von Baumaßnahmen durch den Mieter entschieden.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes. "Es entspricht den Anforderungen der Praxis, wenn der BGH für die Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB nicht verlangt, dass jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt werden muss. Hier sind in der Vergangenheit durch die Instanzgerichte teilweise praxisferne, überhöhte Anforderungen gestellt worden", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Nunmehr ist klargestellt, dass es ausreicht, den Dbmsrs vvyaecp kw Kgvryqtv em yhotyu, cj ljpxabu Kvjks kil Sgiadot jecbt lgp Tkwwklcmupsalw ikdtamqwu nhjb reu oil unlr vispp Dyuhpqqmzbr hfp loo ynkhllrudpx Eqezbugtwrej wjo rfl yd ajqsyrku Xukdj sjbnejky", il Hzppuiyrm.

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